Doktoratsstudium

Die Doktorierenden haben das Recht und die Pflicht, sich weiterzubilden. Ziele des Doktoratsstudiums sind vor allem die Aneignung von Wissen und K?nnen auf dem Gebiet der Doktorarbeit. Ebenso soll es dazu dienen, sich in benachbarten und ¨¹berfachlichen Bereichen weiterzubilden und die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft zu f?rdern.

Das Doktoratsstudium wird in Form von Krediteinheiten nachgewiesen. Eine Krediteinheit entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Krediteinheiten werden nur vergeben, wenn eine Eigenleistung nachgewiesen werden kann.

Es wird der Nachweis von mindestens zw?lf Krediteinheiten verlangt, wobei mindestens ein Drittel der Krediteinheiten ausserhalb des Forschungsgebietes erworben werden m¨¹ssen. Aktive Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen der ETH Z¨¹rich kann in Form von Krediteinheiten angerechnet werden. Das zust?ndige Departement entscheidet ¨¹ber die Vergabe von Krediteinheiten. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an das zust?ndige Departement.

Achtung:

  1. Trotz der ?hnlichkeiten handelt es sich hier nicht um ECTS-Punkte, sondern um spezifische, dem Doktoratsstudium eigene Krediteinheiten. Diese entsprechen oft nicht den im Vorlesungsverzeichnis angegebenen ECTS-Krediteinheiten. Wie viele Krediteinheiten f¨¹r welche Leistung angerechnet werden regelt jedes Departement in deren Detailbestimmungen zum individuellen Doktoratsstudium.
  2. Die Doktoratsverordnung schreibt eine Mindestanzahl von 12 Kreditpunkten vor. Die Ó¢»ÊÓéÀÖ legen die genaue Anzahl der zu sammelnden Kreditpunkte selber fest. Bitte erkundigen Sie sich beim entsprechenden Departement ¨¹ber die Anzahl der dort geforderter Kreditpunkte, oder konsultieren Sie deren Detailbestimmungen zum individuellen Doktoratsstudium.

Doktorierende haben die Pflicht und das Recht, sich im Rahmen des Doktoratsstudiums weiterzubilden. Das Doktoratsstudium umfasst die Vertiefung des Fachwissens, die Erweiterung von ¨¹berfachlichen Kompetenzen, sowie die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft. Die Details ihres individuellen Doktoratsstudiums koordinieren die Doktorierenden mit den Leiterinnen bzw. Leitern ihrer Doktorarbeit.

Alle Doktorierende m¨¹ssen ein regul?res Doktoratsstudium absolvieren, das mindestens 12 ECTS-Kredipunkte umfasst.

W?hrend die Doktoratsverordnung die Grundelemente daf¨¹r festlegt, so sind die Details Sache der einzelnen Ó¢»ÊÓéÀÖ. Je nachdem an welchem Departement Sie doktorieren, k?nnen deshalb der verlangte Umfang und weitere Bestimmungen zum regul?ren Doktoratsstudium unterschiedlich geregelt sein. Die entsprechenden Details dazu entnehmen Sie den Detailbestimmungen der Ó¢»ÊÓéÀÖ zum Doktorat.

F¨¹r den der vorgegebenen ECTS-Kredipunkte ist entweder eine Leistungskontrolle zu bestehen oder ein aktiver, ¨¹berpr¨¹fbarer Beitrag zu leisten. Generell gilt: 1 ECTS-Kredipunkt entspricht einer Leistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden.

Innerhalb des regul?ren Doktoratsstudiums m¨¹ssen folgende Bereiche abgedeckt sein:

  • Vertiefung und Erweiterung des Wissens innerhalb und ausserhalb des Forschungsgebiets der Doktorarbeit
  • Aneignung ¨¹berfachlicher Kompetenzen, inkl. Ethik und gute wissenschaftliche Praxis (min. 1 ECTS Kreditpunkt)
  • Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft

F¨¹r Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen, die im regul?ren Doktoratsstudium angerechnet werden d¨¹rfen gibt es zudem klare Richtlinien, welche im Dokument "DownloadDoktoratsstudium ¨C Qualit?t der anrechenbaren Studienleistungen (PDF, 95 KB)" festgehalten sind. Vor allem extern angebotene Lehrveranstaltungen und abgelegte Leistungskontrollen sind auf diese Standards hin zu pr¨¹fen, um die Anrechenbarkeit sicherzustellen. Ebenso wichtig ist, dass die zu erbringenden Studienleistungen individuell zwischen den Doktorierenden und den Leiterinnen und Leitern von Doktorarbeiten abgestimmt werden und auch die Doktoratsadministration des Departments fr¨¹hzeitig in diesen Prozess eingebunden wird.

Die Zulassung zum Doktorat kann unter Umst?nden mit der Auflage eines erweiterten Doktoratsstudiums verbunden sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Evaluation des Bewerbungsdossiers durch den Prorektor Doktorat und den Doktoratsausschuss des Departements zum Schluss f¨¹hrt, dass im Forschungsgebiet fachliche L¨¹cken bestehen, die geschlossen werden m¨¹ssen. Bei Zulassung wird daf¨¹r eine Empfehlung ausgesprochen. Die Details zum erweiterten Doktoratsstudium koordinieren die Doktorierenden mit der Leiterin bzw. dem Leiter ihrer Doktorarbeit.

Ein eventuelles erweitertes Doktoratsstudium wird bei der provisorischen Zulassung im offiziellen Aufnahmebrief verf¨¹gt.

Um sich f¨¹r das n?chste Studiensemester einzuschreiben und um Lerneinheiten zu belegen, bitte benutzen Sie myStudies.

Das Doktoratsstudium wird von den Ó¢»ÊÓéÀÖn administriert. Alle Fragen zu Kursanmeldungen, zum Sammeln und Anrechnen von ECTS-Kreditpunkten, zu Abschlusspr¨¹fungen usw. sind an die Studienadministration Ihres Departements zu richten.

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